Ein gutes Spielplatzgerät lebt zwanzig Jahre und länger — wenn man die Teile tauscht, die sich abnutzen. Wer einen Schäkel für zwölf Franken rechtzeitig ersetzt, spart die Ersatzbeschaffung für tausende Franken. Genau dafür führen wir Ersatzteile aller grossen Hersteller in einer eigenen Kategorie.
Teil 7 verpflichtet Betreiber zu regelmässigen Kontrollen: visuelle Routineinspektion, operative Inspektion alle 1–3 Monate und die jährliche Hauptinspektion. Verschlissene Teile — Sitze, Ketten, Schäkel, Netze, Federn — müssen ersetzt werden, und zwar so, dass die Gerätesicherheit erhalten bleibt. Originalersatzteile oder gleichwertige geprüfte Teile bewahren die Konformität des Geräts.
Richter Spielgeräte
Winterdeckel
CHF 114
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Winterdeckel
CHF 135
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Leiter für Plattform zum Anbau an Längsseite
CHF 324
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Leiter für Plattform zum Anbau an Stirnseite
CHF 324
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Leiter für Plattform zum Anbau an Längsseite
CHF 383
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Halteseil für schräge Wand
CHF 404
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Kletterseil mit Baum für Plattformen 1
CHF 435
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Kletterseil mit Baum für Plattformen 2 m
CHF 446
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Kletterseil für kleine Plattformhütten mit Dach
CHF 473
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Anbaurahmen
CHF 483
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Anbaurahmen
CHF 483
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Rutschenauflager
CHF 514
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Schneckenauslauf
Preis auf Anfrage
ca. 6 Wochen
Visuelle Routinekontrolle wöchentlich bis monatlich, operative Inspektion alle ein bis drei Monate, Hauptinspektion einmal jährlich durch eine sachkundige Person.
Der Betreiber — Gemeinde, Schule, Kita oder Eigentümerschaft. Ohne dokumentierte Kontrollen trägt er im Schadenfall die Beweislast.
Die jährliche Vollprüfung des Gesamtzustands: Geräte, Fundamente, Verschleissteile, Fallräume, Fallschutzbelag und Normkonformität, dokumentiert mit Befund und Massnahme.
Bei einem dringenden Mangel mit Verletzungsgefahr ja, bis zur Behebung. Wichtige und empfohlene Mängel lassen sich planen.