



Fuchs Thun · Sportgerät
Hier liegt die teuerste Verwechslung im ganzen Sortiment: Gartentrampoline sind nach EN 71-14 als Spielzeug für den häuslichen Gebrauch geprüft — für Schule, Kita und öffentlichen Spielplatz genügt das nicht, dort gilt EN 1176. Bodentrampoline sind bodengleich eingebaut, haben also keine Absturzhöhe und brauchen keinen Fallschutzbelag; entscheidend sind stattdessen der spaltfreie Übergang zwischen Sprungtuch und Rahmen und ein freier Bereich rundum ohne Kanten und Pfosten.
Trampolin Rechteck-gross
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Artikel 2.60.02
| Hersteller | Fuchs Thun |
|---|---|
| Artikel | 2.60.02 |
| Kategorie | Trampolin · sonstige |
| Freie Fallhöhe | 1 m |
| Platzbedarf Gerät | 6.5 × 5.5 m |
| Fallraum (Fläche) | ca. 75.7 m² |
| Montage | Einbau in Ortsverguss |
| Lieferzeit | ca. 6 Wochen |
Für dieses Gerät ist bei uns kein Material hinterlegt — wir nennen deshalb keine Lebensdauer. Fragen Sie uns, wir klären es beim Hersteller ab.
Fuchs Thun CHF 4'832.07
Fuchs Thun CHF 5'610.39
Fuchs Thun CHF 5'956.31
Alternativen kommen bewusst von allen Herstellern — auch wenn Sie über eine Herstellerseite hier gelandet sind.
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