Trampolin
Colin Osborne / UnsplashEin Bodentrampolin zieht Kinder jeden Alters an, weil es keine Einstiegshürde hat: kein Aufsteigen, kein Anstehen, einfach drauflaufen und springen. Genau darum steht es selten leer — und darum lohnt es sich, beim Sprungtuch nicht zu sparen: es ist das Teil, das nach ein paar Jahren als Erstes ersetzt wird.
Hier liegt die teuerste Verwechslung im ganzen Sortiment: Gartentrampoline sind nach EN 71-14 als Spielzeug für den häuslichen Gebrauch geprüft — für Schule, Kita und öffentlichen Spielplatz genügt das nicht, dort gilt EN 1176. Bodentrampoline sind bodengleich eingebaut, haben also keine Absturzhöhe und brauchen keinen Fallschutzbelag; entscheidend sind stattdessen der spaltfreie Übergang zwischen Sprungtuch und Rahmen und ein freier Bereich rundum ohne Kanten und Pfosten.
Richter Spielgeräte
Hüpfplatte
CHF 2'230
ca. 6 Wochen
Richter Spielgeräte
Hüpfblume
CHF 11'774
ca. 6 Wochen
